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| Lassen Sie sich nicht verheizen |
November 2011 | |||
| Wärmedämmung macht sich immer bezahlt Eine wesentliche Übergangsfrist der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) endet am 31.12.2011: Die Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke bei bestehenden Gebäuden. Ist der Dachraum eines Hauses nicht ausgebaut oder besitzen die Dachflächen keine (ausreichende) Wärmedämmung, muss die oberste Geschossdecke bis Jahresende 2011 gedämmt werden. Nur in wenigen Ausnahmen sind Hausbesitzer von dieser Pflicht befreit. Noch ist es nicht zu spät dafür, denn gerade in den Wintermonaten - wenn Außenarbeiten nur eingeschränkt möglich sind - bieten Dachdeckerbetriebe diese Maßnahme verstärkt an. Die Vorschrift zur Dämmung ist aber keine Schikane des Gesetzgebers, sondern eine durchaus sinnvolle Maßnahme, die bis zu 25 und mehr Prozent an Energiekosten sparen kann. Und die Maßnahme amortisiert sich umso schneller, je weiter der Preis für Primärenergie steigt. Ein Beispiel, wenn die Kosten der fachgerechten Dämmung durch einen Dachdeckerbetrieb sich auf 8.500 € belaufen würden: Bei einer Energieeinsparung von nur 25% und einem Ölpreis von 64 Cent/Liter wäre der Amortisationszeitraum (ohne Berücksichtigung von Zinsen) nach etwa 10 Jahren erreicht. Steigt der Ölpreis auf 89 Cent (wie im Herbst 2011), hat sich die Investition schon nach rund siebeneinhalb Jahren gerechnet. Ist die Immobilie vermietet, steigt mit der optimalen Dämmung auch der Mietwert und - sofern ein Verkauf beabsichtigt ist - auch der Immobilienpreis spürbar. Zusätzlich kann beim selbstgenutzten Wohneigentum natürlich auch ein nicht unwesentlicher Teil der Lohnkosten des ausführenden Dachdeckerbetriebs direkt von der Steuerschuld bei der Einkommenssteuer abgezogen werden. Damit verkürzt sich der Amortisationszeitraum für diese Investition weiter und die Maßnahme wird noch attraktiver. Die Dämmung der obersten Geschossdecke selbst in die Hand zu nehmen, ist übrigens nicht sinnvoll. Ganz abgesehen von den Fehlerquellen bei der nicht fachgerechten Ausführung der Dämmung: Der Hausbesitzer und Heimwerker muss im Zweifelsfall den Nachweis erbringen, dass die Dämmung den gesetzlichen Anforderungen genügt. Wurden die Arbeiten jedoch von einem Dachdecker-Fachbetrieb ausgeführt, bestätigt dies die "Unternehmererklärung" des Betriebs. Hausbesitzer, die der Meinung sind, die Dämmpflicht würde ohnehin nie kontrolliert, können übrigens schon beim nächsten routinemäßigen Besuch des Kaminkehrers eine teure Überraschung erleben. Wer nicht ausschließt, den bislang nicht ausgebauten Speicher möglicherweise eines Tages doch als Wohnraumreserve zu "aktivieren", sollte anstatt der obersten Geschossdecke besser gleich die Dachflächen durch seinen Dachdecker-Fachbetrieb dämmen lassen. Auch damit ist den Vorschriften der EnEV Genüge getan.
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