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| BmbH - Bauherr mit beschränkter Haftung? | Juli 2011 | |||
| Auch bei Unfällen kann der Auftraggeber mit haften
Die von vielen Kreditinstituten gepriesene "Muskelhypothek" verführte den Bauherren dazu, die Dacheindeckung mit ein paar Freunden selbst in die Hand zu nehmen. Doch eine kleine Unachtsamkeit genügte, einen der freundlichen Helfer vom Dach stürzen zu lassen. Aus dem Gedanken, mit Eigenleistung Geld zu sparen, wurde eine teure Erfahrung für den Bauherren. Sein erster Fehler war, die Dacheindeckung in Eigenleistung ausführen zu wollen. Hier sind Fehler in der Ausführung vorprogrammiert, die noch Jahre später teure Folgen haben können. Welcher Bauherr kennt z. B. die seit 01. März 2011 geltenden verschärften Vorschriften zur Windsogsicherung von Dachsteinen und Dachziegeln? Kommt es bei einem Unwetter zur Ablösung von Dachteilen, verweigert die Gebäudeversicherung mit Sicherheit die Schadensregulierung. Und werden Dritte geschädigt, drohen hohe Regressansprüche der Versicherer. Fehler Nr. 2 war, dass der Bauherr kein ordnungsgemäßes Gerüst mit Absturzsicherung verwendet hat. Ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Und der nächste Fehler des Bauherren war sein Versäumnis, auch die mithelfenden Freunde bei der Berufsgenossenschaft (kurz BG genannt) anzumelden. So tritt diese BG als gesetzliche Unfallversicherung zwar in Vorlage für die Behandlungs- und Reha-Kosten. Doch diese Kosten, die nicht selten den Wert des gesamten zu sanierenden Hauses übersteigen, wird die BG vom Bauherren wieder einfordern. Auch die oft praktizierte Schwarzarbeit, also Leistungserbringung ohne Rechnung, kann zum Eigentor für den Hausbesitzer werden. Ihm drohen neben einem Strafverfahren u. a. wegen Steuerhinterziehung saftige Nachzahlungen für die nicht abgeführten Sozialabgaben. In die Haftung können auch Hausbesitzer genommen werden, die an der Haustüre leichtfertig Verträge mit hausierenden mobilen Handwerkerkolonnen, den so genannten Dach-Haien, abschließen. Eine der Standardformulierungen in diesen Haustürverträgen ist, dass der Auftraggeber auf die von der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschriebene Wärmedämmung verzichtet. Und damit hat der Bauherr nun den "Schwarzen Peter" bei Kontrollen der Behörden oder wenn sein Mieter die Nebenkostenabrechnung wegen zu hoher Heizkosten beanstandet. Auch für den meist ausgeführten Pfusch am Dach durch diese Dach-Haie bleibt der Hausbesitzer lebenslang persönlich haftbar. Denn auch hier kann die mangelhafte Ausführung der Leistung zu Unwetterschäden führen. Der beste Weg zum sicheren Dach ohne Überraschungen und teure Folgen ist die Beauftragung von Handwerkern, die mit dem Gewerk der Dachdeckerarbeiten in die Handwerksrolle eingetragen sind.
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